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Mediation

Mediation ist eine besondere Art der außergerichtlichen, gewaltfreien, fairen und professionellen Konfliktbearbeitung, bei der ein allparteilicher Dritter ohne Entscheidungsgewalt (Mediator) vermittelt und den betroffenen Parteien hilft, eine Lösung zu erarbeiten und eine Vereinbarung auszuhandeln, die alle Konfliktparteien mittragen, unterzeichnen und umsetzen. Mediation ist auf die Zukunft gerichtet, es gibt keine Suche nach Schuld und Sühne (sehr wohl ist aber eine Aufarbeitung des Verhaltens in der Vergangenheit möglich), daher gibt es auch keine Sieger und Verlierer.

 
  • Stärkung der Autonomie der Konfliktparteien
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Kostengünstiger als Gerichtsverfahren
  • Konsens Lösungen haben größte Chancen auf Umsetzung
  • Mediation berücksichtigt alle Ebenen der Kommunikation
  • Von anfängliche Kommunikation zwischen Konfliktparteien und Mediator hin zu mehr direkter Kommunikation der Parteien
  • Hohe Chancen auf faire, effiziente, vernünftige und stabile Problemlösung
  • Gesetzliche Regelung, insbesondere der Rechte und Pflichten des eingetragenen Mediators, sowie der Fristenhemmung, im 29. Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG), BGBl ausgegeben am 6.Juni 2003

Das Leistungsangebot <Mediation> finden Sie hier.